BürgerEnergie Thüringen - Fördermitglieder und Partner: Unterschied zwischen den Versionen

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Laut Satzung des Vereins [[BürgerEnergie Thüringen|BürgerEnergie Thüringen e.V.]] können natürliche und juristische Personen als nicht stimmberechtigte Fördermitglieder aufgenommen werden. Aktuell sind Fördermitglied:  
Laut Satzung des Vereins [[BürgerEnergie Thüringen|BürgerEnergie Thüringen e.V.]] können natürliche und juristische Personen als nicht stimmberechtigte Fördermitglieder aufgenommen werden. Aktuell sind Fördermitglied:  


*[http://www.dkb.de|Deutsche Kreditbank AG]
*[http://www.dkb.de Deutsche Kreditbank AG]


Der BürgerEnergie Thüringen e.V. hat einen Kooperationsvertrag abgeschlossen mit:  
Der BürgerEnergie Thüringen e.V. hat einen Kooperationsvertrag abgeschlossen mit:  


*[http://www.thega.de/|Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)]  
*[http://www.thega.de Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)]  
*[http://www.biobeth.de/‎|BIOenergieBEratung THüringen (BIOBETH)]  
*[http://www.biobeth.de BIOenergieBEratung THüringen (BIOBETH)]  
*[http://www.nhz-th.de/|Nachhaltigkeitszentrum Thüringen]]
*[http://www.nhz-th.de Nachhaltigkeitszentrum Thüringen]]

Version vom 1. September 2013, 16:12 Uhr

Laut Satzung des Vereins BürgerEnergie Thüringen e.V. können natürliche und juristische Personen als nicht stimmberechtigte Fördermitglieder aufgenommen werden. Aktuell sind Fördermitglied:

Der BürgerEnergie Thüringen e.V. hat einen Kooperationsvertrag abgeschlossen mit: