BürgerEnergie Thüringen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Thüringer Energiegenossenschaften]] sind dabei, sich (zunächst) als gemeinnütziger Verein (e.V.) zur organisieren. Sie haben sich dafür bei ihrem 4. Vernetzungstreffen am 11.3.2013 auf einen [[Satzungsentwurf BET|Satzungsentwurf]] verständigt. Die Vereinsgründung steht unmittelbar bevor.  
Die [[Thüringer Energiegenossenschaften]] sind dabei, sich (zunächst) als gemeinnütziger Verein (e.V.) zur organisieren. Sie haben sich dafür bei ihrem 4. Vernetzungstreffen am 11.3.2013 auf einen [[Satzungsentwurf BET|Satzungsentwurf]] verständigt. Die Vereinsgründung steht unmittelbar bevor.  


Im Herbst 2012 hatten die Thüringer Energiegenossenschaften eine gemeinsame [[Erklaerung Thueringer Energiegenossenschaften|Erklärung]] verabschiedet. Diese Erklärung formuliert auch die Absicht der Thüringer Energiegenossenschaften sich auch gemeinsam wirtschaftlich in Thüringen zu engagieren. Sobald dies entschieden ist wird eine neue Rechtsform (z.B. Genossenschaft) für die wirtschaftlich verbindliche Zusammenarbeit gewählt werden.
Im Herbst 2012 hatten die Thüringer Energiegenossenschaften eine gemeinsame [[Erklaerung Thueringer Energiegenossenschaften|Erklärung]] verabschiedet. Diese Erklärung formuliert auch die Absicht der Thüringer Energiegenossenschaften sich auch gemeinsam wirtschaftlich in Thüringen zu engagieren. Sobald dies entschieden ist wird eine neue Rechtsform (z.B. Genossenschaft) für die wirtschaftlich verbindliche Zusammenarbeit gewählt werden.  


[[Category:Bürgerenergiegenossenschaften]] [[Category:Bürgerengagement]]
[[Category:Bürgerenergiegenossenschaften]] [[Category:Bürgerengagement]]

Version vom 17. März 2013, 11:48 Uhr

Die Thüringer Energiegenossenschaften sind dabei, sich (zunächst) als gemeinnütziger Verein (e.V.) zur organisieren. Sie haben sich dafür bei ihrem 4. Vernetzungstreffen am 11.3.2013 auf einen Satzungsentwurf verständigt. Die Vereinsgründung steht unmittelbar bevor.

Im Herbst 2012 hatten die Thüringer Energiegenossenschaften eine gemeinsame Erklärung verabschiedet. Diese Erklärung formuliert auch die Absicht der Thüringer Energiegenossenschaften sich auch gemeinsam wirtschaftlich in Thüringen zu engagieren. Sobald dies entschieden ist wird eine neue Rechtsform (z.B. Genossenschaft) für die wirtschaftlich verbindliche Zusammenarbeit gewählt werden.