BürgerEnergie Thüringen - Fördermitglieder und Partner: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. September 2013, 16:20 Uhr
Laut Satzung des Vereins BürgerEnergie Thüringen e.V. können natürliche und juristische Personen als nicht stimmberechtigte Fördermitglieder aufgenommen werden. Aktuell sind Fördermitglied:
Der BürgerEnergie Thüringen e.V. hat einen Kooperationsvertrag abgeschlossen mit: