BürgerEnergie Thüringen - Verwaltung von Energiegenossenschaften

Aus Bürgerenergie Jena
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Verwaltungssoftware für Energiegenossenschaften in Thüringen

Programm

Termin: Mittwoch, 22.1.2014, 15 - 18 Uhr

Ort: Konferenzraum der Deutsche Kreditbank (DKB), Niederlassung Erfurt, Anger 30, 5. Obergeschoss

Ablauf:

1. Begrüßung
Herr C. Prechtl, BürgerEnergie Thüringen e.V.; Herr J. Sturm, DKB
2. Rechtliche Anforderungen an die Mitgliederverwaltung einer Genossenschaft, Prüfungsverband der Thüringer Wohnungswirtschaft (PTW)
Herr Elfrich und Frau Dithmar
3. Steuerliche Aspekte der Mitgliederverwaltung
StB Henn, PTW
Pause
4. Unternehmenspräsentation eueco GmbH
Herr Baur
5. Unternehmenspräsentation GenoData EDV-Systeme GmbH, 76829 Landau
Herr Robert Knoll

Bericht und Ergebnisse

Frau Dithmar (PTW): rechtliche Aspekte

  • Erwerb Mitgliedschaft:
Unterzeichung Satzung bei Gründung;
Antragstellung und Genehmigung durch Vorstand (Formulare für Erstbeitritt und Erhöhung nötig),
Vorstand kann sowohl Aufnahme als auch Erhöhung aus billigen Gründen ablehnen
dann Eintrag in Mitgliederliste und Information an neues Mitglied
Übertragung der Mitgliedschaft durch Erbe oder Verkauf kann durch Satzung ausgeschlossen werden
  • wesentliche Rechte und Pflichten des Mitglieds:
i.d.R Wahl des Aufsichtsrats und Verwendung Jahresüberschuss in Generalversammlung,
kein Eingriff in Geschäftsführung des Vorstandes zulässig
Generalversammlung mind. 1x jährlich möglichst vor 30.6.
  • Ende der Mitgliedschaft:
Ausscheiden: Kündigung: beachte Kündigungsfrist sowie ggf. Mindestkapitalregelung in Satzung
Ausschluss: z.B. bei Konkurrierendem Verhalten gegenüber Genossenschaft
Tod, Insolvenz: ggf. in Satzung geregelt.
Grund des Endes der Mitgliedschaft muss in Liste vermerkt werden
Auseinandersetzungsguthaben entspricht i.d.R. den Geschäftsguthaben des Mitglieds,
Auszahlung 6 Monate nach Beeindigung


Herr Henn (PTW): steuerliche Aspekte

  • typische Bilanz EnG:
Aktiva: PV-Anlagen (Abschreibung über 20 Jahre), Verbindlichkeiten aus Einspeisevergütung und

Barvermögen

Passiva: Geschäftsguthaben und Verbindlickeiten aus Krediten (Zinsaufwendungen)
  • typische Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):
+ Einspeisevergütung
- Abschreibung/Wartung/Zinsen/Verwaltung/Lohn und/oder Aufwandsentschädigung
Vorstand: Aufwandsentschädigungen: erst nach mind. 3 monatiger Ermittlung als Pauschale

möglich

Vorstand: Lohn: i.d.R bei Summen <450 Euro: pauschale Abführung von 30% an Bundesknappschaft
Aufsichtsrat: grundsätzlich Vergütungen - daher zu versteuern in Steuererklärung des Aufsichtsrats
mögliche Ergebnisverwendung, Entscheidung der Generalversammlung auf Vorschlag

Vorstand/Aufsichtsrat:

a) Rücklagen (satzungsmäßige Rücklagen sind ohnehin pflichtegemäß einzubehalten)
b) Überschuss/Verlust auf neue Rechnung vortragen
c) Ausschüttung
Bei Ausschüttung: i.d.R. normale Gewinnausschüttung, beachte:
a) Freistellungsaufträge sind zu berücksichtigen (ansonsten Abführen von Abgeltungssteuer und

Soli, ggf. Rückerstattung für Miglied über Einkommensteuererklärung)

b) freigestellte Dividendenerträge müssen zentral gemeldet werden durch EnG
c) Nichtveranlagungsbescheinigungen sind zu berücksichtigen
d) Kirchensteuer ist zu berücksichtigen!
zu Kirchensteuer:
gilt ab 2015, falls in 2015 Dividendenauszahlung geplant ist
dafür: zwischen 1.9. und 31.10 bereits Abfrage der Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern durch EnG
vorher: Hinweis an Mitglieder auf Widerspruchsmöglichkeit bzgl. Auskunft zu Religion wegen

Datenschutz

aber: Hinweis an Mitglieder: bei Inanspruchnahme Widerspruch: Zwang zu Veranlagung zu Einkommenssteuererklärung
Auch Steuerindentifikationsnummern der Mitglieder werden benötigt.
Alternative zur Ausschüttung kann die Bildung von Rücklagen oder Gutschrift auf

Geschäftsguthaben (auch zu versteuern) sein.


Herr Elfrich (PTW):

  • PTW unterstützt Mitglieder bei diesen und anderen Anforderungen und steht als

Ansprechpartner zur Verfügung. Musterschreiben werden demnächst vom Ptw bereitgestellt.


Herr Baur: EuEco

  • Organisation und Verwaltung komplexer Bürgerbeteiligungsformen in einer Region über ein

zentrales Portal

  • Verwaltung von Genossenschaftsanteilen, Nachrangdarlehen, aber auch GmbH-Anteilen

generieren von Schreiben und Verträgen (Identifikation und Einpflege über Barcodes), Unterstützung des Zeichnungsvorganges

  • Zins- bzw. Dividendenverwaltung inklusive Vorbereitung der Auszahlung, Schnittstellen zu

Finanzbuchhaltung (Vorbuchung und Steuerbescheinigung)

  • Kunden-Accounts für Ablage von Mitteilungen, Zeichnen und Verwalten von

Beteiligungselementen (z.B. verschiedene Anteile, Nachrangdarlehen) - Minimieren des eigenen Verwaltungsaufwandes

  • Export über abgestimmten Kontenrahmen oder Datev-Report möglich.
  • auch offline-Kunden werden mit verwaltet (Erfahrung: über 80 Prozent neigen zum Online-

Account)

  • relativ hohe Kosten rechtfertigen nur eine komplexe gemeinsame Lösung von vielen

Genossenschaften: Bsp. 4 Beteiligungsformen, 2000 Anleger: 3-4000 € pro Jahr

Herr Knoll: Genodata

  • ebenfalls Funktionalität für mehrere Nutzer - aber eher Sicht auf eine Genossenschaft, Verwaltung

über mehrere Instanzen möglich, auch Einrichtung verschiedener Genossenschaften über ein System möglich, allerdings noch nicht so angelegt

  • verschiedene Remote-Zugriffe (u.a. über Browser) möglich
  • zertifizierte Software (prüfungssicher)
  • Komplexe Datawarehouse-Lösung als abgespeckte Version von großen Genossenschaftslösungen

(u.a. für Banken)

  • Module zur Gremientätigkeit und Korrespondenz (u.a. Erstellen von Editierbaren Serienbriefen),

Workflowsteurung,

  • Einfache Lizenz: einmalige Einrichtung 850 Euro danach z.B. bis 500 Mitglieder 150 Euro

monatlich. Geschätzter Aufwand für Einrichtung mehrere Energiegenossenschaften auf ein System 3-4 Werktage a 850 Euro.

Diskussion:

  • gemeinsame Lösung nicht ausgeschlossen, hängt von Finanzierungsoption ab. Deutliche

Erleichterung für Genossenschaftsvorstände erwartet, beide Software-Lösungen, vor allem Genodata beinhalten Funktionen zu angesprochenen Problemen mit Dividendenauszahlung

  • beide verwalten Geschäftsanteile und Nachrangdarlehen, EuEco zusätzlich Anteile von GmbH u.a.
  • längere Erfahrung von Genodata und IDW PS 880-Bescheinigung
  • höhere Eigenkompetenz der Mitglieder bei EuEco, damit ggf. Entlastung und Effektivierung für

Vorstände

  • ggf. Gegenstand des Gespräches mit Minister Wirtschaft
  • BEnG Jena noch mal auf den Zahn fühlen bzgl. Nutzbarkeit, Dokumentation und Entlastung der

Ehrenamtlichen

  • DKB fördert evtl. Einführung